AGB
BELEHRUNG NACH DEM FERNABSATZGESETZ (FernAbsG)
Seit dem 30.06.2000 gilt das Fernabsatzgesetz für
alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die
Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher
(Anwender) und einem Unternehmer (Lieferant) unter
ausschließlicher Verwendung sogenannter Fernkommunikationsmittel
zum Abschluss (Kauf) gelangen. Fernkommunikationsmittel sind Briefe,
Telekopien, Telefonate, Rundfunk, Tele- und Mediendienste sowie Emails.
Bei Kaufverträgen, die durch Fernkommunikationsmittel mit
Verbrauchern und uns verbindlich geschlossen werden, gelten somit das
Fernabsatzgesetz und die folgenden Ausführungen zusätzlich zu
unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. (AGB)
Pflichtgemäß weisen wir Sie auf folgendes hin:
1. Sie befinden sich auf den Websites der Firma
maxs-master GmbH (im folgenden maxs-master genannt)
Geschäftsführer Wilfried Ruf
Robert-Koch-Str. 9
D-64331 Weiterstadt
2. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Im Falle der
sich einstellenden Nichtverfügbarkeit von Waren sind wir nicht zur
Lieferung der angebotenen Waren verpflichtet. Es gilt der Grundsatz "
solange Vorrat reicht ". Vorbehaltlich liefern wir dann Waren, die in
der Qualität absolut gleichwertig sind.
3. Die spezifischen Merkmale unserer Produkte erhalten
Sie durch unsere, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Angebote per
FAX, eMail oder Telefonat.
4. Die genannten Preise im Angebot sind
Endverbraucherpreise inkl. der gesetzl. MwSt. Wir behalten uns vor,
Nettopreise bei Bedarf anzugeben.
5. Laut Angebot können Sie erkennen, ob Liefer- und Versandkosten im Preis enthalten sind.
6. Betr. Lieferung, Zahlung, Erfüllung und Gewährleistung gelten unsere AGB's.
Widerrufsbelehrung nach dem FernAbG
An Ihre Bestellung sind Sie nicht mehr gebunden, wenn diese binnen
einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Sendung widerrufen wird.
Der Widerruf muss schriftlich eingeschrieben oder auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache
erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache an die Firma maxs-master Wlfried Ruf.
Der Erhalt der Ware beim Verbraucher wird spätestens 3 Tage nach
Übergabe der Sendung durch uns an ein zuständiges
Speditionsunternehmen, üblicherweise die Deutsche Post AG, UPS,
GLS, DPD u.a. angenommen.
Bei Waren sind wir nach Eingang des Widerrufs verpflichtet, eventuell
von Ihnen bereits geleistete Zahlungen für die Ware zurück zu
erstatten. Kein Rücktrittsrecht besteht für Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferte Ware
entsiegelt (geöffnet) worden ist. Bei rechtzeitigem Rücktritt
ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten an maxs-master
GmbH zurückzusenden. Nach Erhalt der Ware wird diese
auf Vollständigkeit, Unversehrtheit sowie Funktionalität
geprüft.
Ist die Ware unbeschädigt und vollständig, erhält der
Kunde den gesamten Kaufpreis auf das von ihm bekanntgegebene Konto
zurückbezahlt. Lieferkosten bei einem Warennettowert unter 40 Euro
werden nicht rücküberwiesen.
Ist die Ware beschädigt oder unvollständig, verrechnet
maxs-master GmbH den Wert der Minderung durch Abzug von dem
zurückzuzahlenden Kaufpreis. Im übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.
Wird keine Bankverbindung angegeben, erfolgt die Anweisung des Geldes
postalisch an die vom Kunden genannte Adresse. Die Kosten der
Postanweisung sind vom Kunden zu tragen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Bei Wahl eines anderen Spediteurs, oder einer anderen, teureren
Versandart, übernimmt die Firma maxs-master GmbH die
Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die für
ein Standardpaket bei der Deutschen Post AG entstanden wären.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Software, CDs,
CD-RWs, DVDs, CD-ROMs, Videos und anderen besonders geschützten
bzw. versiegelten Artikel, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Bei
Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein
Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen.
Des weiteren gelten unsere...
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma maxs-master GmbH:
I. Geltung
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde.
Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht
ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
II.
1. Angebot und Abschluss
Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und
sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung
des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte
mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die
über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen sie
stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, Die zum
Angebot gehörenden Unterlagen sind soweit nicht anders vereinbart,
nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten
Eigenschaften dar.
Die Annahme der Bestellung erfolgt erst mit dem Versand der Ware.
2. Lieferbedingungen
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der
Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der
Lieferfrist die Ware das Werk oder das Lager verlassen hat, oder bei
Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung
ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt
maßgebend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist
vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines
Lieferverzuges, angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,
die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gleichwohl ob im Werk des
Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten, wie z. B.
Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe,
Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Stoffe, im Falle von Streik und Aussperrung.
Der Lieferant muß dem Abnehmer diese Hindernisse
unverzüglich mitteilen. Bei späteren Abänderungen des
Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können,
verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere
Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Lieferfristen
verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen
Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch aus anderen Veträgen in Verzug ist. Verzug und
Unmöglichkeit der Lieferung hat der Lieferant, solange nicht zu
vertreten, als ihn seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten
kein Verschuldungsvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach den
gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadenersatz zu leisten, so
beschränkt sich ein dem Besteller zustehender
Schadenersatzanspruch, sofern der Vertrag mit der gewerblichen
Tätigkeit des Käufers zusammenhängt, auf dem im
Zeitpunkt des Vertragabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens
aber 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge
Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder
vertragsgemäß benutzt werden kann. Dies gilt nicht, soweit
der Lieferant in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit zwingend haftet. Für durch Verschulden des
Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat der
Lieferant keinesfalls einzustehen. Das Recht des Bestellers zum
Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferanten gesetzten
Nachfrist bleibt unberührt.
3. Preise und Zuzahlung
Aufträge, für die nicht ausdrücklich
feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung
gültigen Listenpreise berechnet. Die Preise verstehen sich
einschließlich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe von derzeit 16 Prozent.
Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen nach
Rechnungsdatum so zu erfolgen, daß dem Lieferanten der für
den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am
Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
Bei Zielüberschreitungen werden 5% Zinsen über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Wechsel werden nur
erfüllenshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach
Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit
angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des
Rechnungsbetrages an berechnet.
Die Aufrechnung mit etwaigen, vom Lieferanten bestrittenen
Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht
anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche
nicht auf demselben Vertragsverhältnis berühren. Wenn eine
Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des
Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem
angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln
bestehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten,
wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren
Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
Bei einer Rückgabe oder Umtausch der Ware wird eine
Nutzungsentschädigung sowie eine Remarketing-Pauschale für
das Wiederherstellen des Originalzustandes und eine
Wiedereinlagerungspauschale sowie die eventuelle Korrektur von
Registrierungen berechnet. Die Höhe richtet sich dabei nach
Warenwert und Aufwand.
4. Gefahrübergang und Versand
Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht
ausdrücklich anders vereinbart, der Wahl des Lieferanten
überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Bestellers
versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des
Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und
dessen Gefahr. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft
dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der
Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Besteller
über.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren,
die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm
bezieht, behält sich der Lieferant das Eigentum vor, bis seine
sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann,
wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferanten in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere
bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme der Ware nach
Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch
den Lieferanten liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz angewendet
wird, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der
Lieferant ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den
Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der
Besteller ist berechtigt, die Ware auf dem ordentlichen
Geschäftsweg weiterzuveräußern unter der Voraussetzung,
daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den
Lieferanten übergehen. Der Besteller tritt dem Lieferanten bereits
jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen, gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist
der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des
Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt, jedoch verpflichtet sich der Lieferant, die Forderungen
nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferant kann verlangen,
daß der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die
Ware zusammen mit anderen Ware, die dem Lieferanten nicht gehören,
weiterveräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen
den Abnehmer in Höhe des zwischen Lieferant und Besteller
vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Gegen- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgen für den Lieferanten als Hersteller im
Sinne des ¤ 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die
verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar
vermischt, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache,
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der
Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren
des Lieferanten mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer
einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die
andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart,
daß der Besteller dem Lieferanten anteilsmäßig
Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihn gehört.
Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie
Vermischung entstehender Sache gilt im übrigen das gleiche wie
für die Vorbehaltsware. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm
zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu
sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr
als 25% übersteigt.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel haftet der Lieferant nur wie folgt:
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen
auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu
prüfen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch
schriftliche Anzeige an den Lieferanten zu rügen. Bei berechtigten
Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferanten Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzleistung. Zur Mängelbeseitigung hat
der Besteller dem Lieferanten die nach billigem Ermessen erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere dem beanstandeten
Gegenwert oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Andernfalls
entfällt die Gewährleistung. Wenn der Lieferant eine ihm
gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den
Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Lieferant verweigert
wird, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zu, die
Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen. Bei nur geringfügiger
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Durch etwa seitens des
Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware bei
Gewerbetreibenden und Selbständigen 1 Jahr. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen drei
Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen sechs Monate.
Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange
und soweit dem Lieferanten selbst entsprechende
Gewährleistungsansprüche gegen seinen Vorlieferanten
zustehen. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert
sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt,
daß Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen
erforderlich werden für diejenigen Teile, die wegen der
Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können. Fehlt
der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine
zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Besteller ein
Rücktrittsrecht zu. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann
er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn
hiergegen abzusichern.
Gebrauchte Ware und Vorführgeräte werden vom Kunden wie
gesehen übernommen und sind grundsätzlich von Rückgabe
und Umtausch ausgeschlossen.
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Lieferanten richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen.
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und
unerlaubter Handhabung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Lieferanten oder einen seiner
Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den
Besteller entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes
Jahr nach Empfang der Ware durch den Besteller.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma maxs-master GmbH.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie
über sein entstehen und deine Wirksamkeit entstehenden
Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Lieferanten (der Firma
maxs-master GmbH) bestimmt, nach seiner Wahl auch durch den
Sitz des Abnehmers.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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